Kabel-TV-Versorgung
Neuigkeiten
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG).
Was ändert sich für Bewohnerinnen und Bewohner einer KAIFU-Wohnung?
In den vergangenen Jahrzehnten haben Vermieter die Möglichkeit genutzt, kostengünstige Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abzuschließen, die eine TV-Basisversorgung mit frei empfangbaren Programmen wie ARD und ZDF sicherstellten. Mit der Reform des TKG ändert sich diese Praxis grundlegend.
Seit 30.04.2024 erfolgt die Abrechnung der Kabelfernsehgebühren zwischen dem Dienstleistungsanbieter und den Mitgliedern.
Was bedeutet das für Bewohnerinnen und Bewohner einer KAIFU-Wohnung?
Die Abrechnung erfolgt künftig direkt zwischen den Vertragspartnern, also zwischen dem Dienstleister und dem Mitglied. Die Bewohnerinnen und Bewohner einer KAIFU-Wohnung müssen nur eine Entscheidung treffen. Wird bei der TV-Versorgung weiterhin auf Vodafone gesetzt? Wird auf einen anderen Anbieter gesetzt oder möglicherweise ganz auf die Versorgung über Breitbandkabel verzichtet?
Wird die KAIFU die Vorauszahlungsbeträge für Nebenkosten reduzieren?
Nein, aufgrund der geringen Auswirkungen bleiben die Vorauszahlungen unverändert. Selbstverständlich werden nur die bis zum 30.04.24 in Rechnung gestellte Beträge im Rahmen der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.
Kooperation zwischen KAIFU und Vodafone: Es wird günstiger.
In diesem Zusammenhang freuen wir uns, Ihnen unsere Kooperation mit Vodafone vorzustellen. Durch diese Partnerschaft erhalten Sie einen vergünstigten Preis von 5,99 Euro pro Monat (derzeit 6,19 Euro über die Nebenkostenabrechnung) für die TV-Grundversorgung.
Wie kann ich als Bewohnerin oder Bewohner einer KAIFU-Wohnung das Angebot von Vodafone nutzen?
Der Vertrag kann ganz einfach unter: https://kaifu.vorteilstarife.de/ abeschlossen werden.
Alternativ können Sie sich telefonisch (0800 58 87 77 31/ Mo-Fr 8-20 Uhr) an Vodafone wenden oder einen Vodafone-Shop in Ihrer Nähe besuchen. Die Adressen unserer Wohnanlagen sind bei Vodafone hinterlegt, so dass eine automatische Zuordnung der Sonderkonditionen erfolgt.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Wichtig: Auch KAIFU-Mitglieder, die keinen Internetanschluss bei Vodafone haben, können problemlos einen Vertrag für die TV-Grundversorgung abschließen.
Können Bewohnerinnen und Bewohner einer KAIFU-Wohnung auch einen anderen Anbieter als Vodafone wählen?
Ja, das ist möglich. Ab dem 01.05.2024 können alle Bewohnerinnen und Bewohner ihren Anbieter frei wählen.
Ändert sich beim TV-Empfang etwas, wenn ich als Bewohnerin oder Bewohner einer KAIFU-Wohnung mich für das Angebot von Vodafone entscheide?
Wer weiterhin über Vodafone fernsehen möchte, muss lediglich einen entsprechenden Vertrag mit Vodafone abschließen. Dann läuft alles wie gewohnt. Ein Sendersuchlauf oder die Anschaffung neuer Hardware wie einer zusätzlichen TV-Box ist nicht notwendig.
Warum Vodafone?
Wir haben uns bewusst für Vodafone entschieden, um unnötige Baumaßnahmen in unseren Objekten zu vermeiden, Ihnen eine einheitliche, qualitativ hochwertige Lösung zu bieten und einen "Wildwuchs" an Leitungen zu verhindern.