Antrag Wohngeld
Wohngeld-Plus - das neue Wohngeld

Wohngeld

Neuigkeiten

Wohngeld-Plus - das neue Wohngeld

Am 1. Januar 2023 trat mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft: Für bis zu 2 Millionen Haushalte wird es mehr bzw. erstmals den Anspruch auf Wohngeld geben. Was ist Wohngeld-Plus? Wer hat Anspruch darauf und wo kann man dieses beantragen? Die KAIFU gibt Antwort auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Wohngeld.

Was ist Wohngeld und wer hat Anspruch darauf?

Wohngeld wird bei gemietetem Wohnraum als Mietzuschuss durch Bund und Länder gezahlt. Voraussetzung für den Bezug ist, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete aus eigenem Einkommen bestritten werden. Die Miete wird nicht in voller Höhe übernommen, wie etwa bei der Sozialhilfe oder dem Bürgergeld. Sollten Sie bereits Sozialleistungen beziehen, in denen die Wohnkosten berücksichtigt werden (z. B. Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld), haben Sie in der Regel keinen weiteren Anspruch auf Wohngeld.

Grundprinzip ist, dass die Wohnkosten über einen bestimmten Anteil am Einkommen nicht hinausgehen sollen. Das Wohngeld-Gesetz sieht deshalb Höchstbeträge für Miete bzw. Belastung vor.

 

Was bringt das neue Wohngeld plus?
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Miete in voller Höhe zu zahlen und Sie auch keine anderen Sozialleistungen erhalten, sollten Sie ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen.

Seit 1. Januar 2023 ist die Höhe des Wohngeldes deutlich angehoben worden. Zudem haben viel mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Man geht derzeit von einer Verdreifachung der Wohngeldberechtigten aus. Erstmals werden außerdem Heizkosten über einen pauschalen Zuschlag ebenso wie eine Klimakomponente berücksichtigt.

 

Wie erfahre ich, ob ich Wohngeld erhalten kann?
Bevor Sie einen Antrag stellen, können Sie unverbindlich mit einem Wohngeldrechner (bspw. der Stadt Hamburg) berechnen, ob für Sie voraussichtlich ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Der Wohngeldrechner der Stadt Hamburg (zur Verfügung gestellt durch das Land NRW) erfordert viele Eingaben, ist dadurch aber sehr präzise in der Prognose: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=HH

Der Wohngeldrechner des Bundes ist deutlich einfacher und bietet daher nur einen ersten Anhaltspunkt, ob ein Anspruch bestehen könnte:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Übrigens: Wer keinen Anspruch auf Wohngeld hat, aber eine hohe Betriebskostennachzahlung nicht stemmen kann, kann trotzdem Hilfe bekommen. In diesem Fall sollte im Monat der Abrechnung ein Antrag auf einen einmaligen Zuschuss beim Jobcenter gestellt werden.
 

Wie hoch ist das Wohngeld?
Die Höhe des Wohngeldes wird individuell berechnet. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen
  • von der Höhe des monatlichen Einkommens der Personen, die in der Wohnung leben (siehe auch dazu den Punkt „Was ist Wohngeld und wer hat Anspruch darauf?“) und
  • von der Höhe der Miete.

 

Muss Wohngeld zurückgezahlt werden?

Nein.

Wie lange wird Wohngeld bezahlt? In der Regel zwölf Monate, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sollten sich in der Zwischenzeit Einkommen, Miete oder Bewohnerzahl ändern, muss die Wohngeldstelle informiert werden.

 

Spielt die Wohnungsgröße eine Rolle?

Nein.

 

Müssen Ersparnisse zuerst aufgebraucht werden?

Sofern folgende Grenzen nicht überschritten werden, ist das nicht der Fall: 60.000 Euro für Antragstellende und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

 

Wo finde ich den Antrag/ Wo kann ich Wohngeld beantragen?
Auf der Webseite der Stadt Hamburg ( www.hamburg.de/wohngeld ) finden Sie den Antrag und eine Checkliste für die einzureichenden Unterlagen. Sie können den Antrag auch in den bezirklichen Wohngeldstellen oder in der Zentralen Wohngeldstelle Hamburg (Billstraße 82-84, 20539 Hamburg) abholen.

Wichtig: Wohngeld kann es erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist, gezahlt werden. Wohngeld kann nicht für Zeiträume gezahlt werden, die vor Antragstellung liegen.

Aufgrund einer hohen Anzahl an neuen Wohngeldberechtigten und damit einhergehend vieler neuer Anträge kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten in den Wohngeldstellen. Bei der Prüfung und Auszahlung von neu beantragtem Wohngeld ist somit mit Verzögerungen zurechnen. Diese gehen jedoch nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld) auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.

Die Bearbeitungszeit der Wohngeldstellen liegt derzeit bei rund 10 Wochen (Stand 05.01.2023/ Quelle Stadt Hamburg)

 

Wohin sende ich den Antrag?
Neuanträge auf Wohngeld senden Sie an die Zentrale Wohngeldstelle Hamburg, Billstraße 80, 20539 Hamburg.

 

Wer kann mir bei Fragen helfen?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Wohngeld-Hotline: 040 / 4 28 28 6000

 

Was ändert sich für mich mit dem Wohngeld plus, wenn ich bereits Wohngeld beziehe?
Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Ihre Ansprüche werden automatisch geprüft und ggf. die Höhe angepasst. Der Heizkostenzuschuss wird ebenfalls automatisch geprüft. Sollte sich für Sie etwas ändern, erhalten Sie einen neuen Wohngeldbescheid per Post.