Organe der KAIFU
Vorstand, Aufsichtsrat & Mitgliedervertreter
Sicher und mitbestimmt Wohnen - das ist unsere Genossenschaft
Kooperation, Solidargemeinschaft und Demokratieverständnis sind wichtige Eckpfeiler vieler Genossenschaften, die sich auch in der Satzung der KAIFU wiederfinden. Die Förderung der Mitglieder – vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung, ist wesentlicher Zweck der Genossenschaft. Neben der Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Mitglieder und der damit verbundenen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, spielt für die KAIFU die Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens eine wichtige Rolle.
Der Vorstand
Der Vorstand vertritt die Genossenschaft und leitet sie unter eigener Verantwortung. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung. Dem Vorstand obliegt u.a. die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern:
- Ditmar Baaß
- Dennis Voss
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat als Überwachungsorgan besteht aus neun Personen. Folgende Personen sind Mitglieder des Aufsichtsrates:
- Niels Berlin (Vorsitzender)
- Gregor Kaiser (stellvertretender Vorsitzender)
- Jürgen Biehl
- Joachim Fast
- Andreas Hey
- Gesine Heyn
- Katja Klatt
- Martina Koeppen
- Silja Romeyke
Zu den wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrates gehören die Förderung, Beratung und Überwachung des Vorstandes in seiner Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat berichtet der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit.
Die Mitgliedervertreter
Unabhängig von der Anzahl der Genossenschaftsanteile haben alle Mitglieder gleiche Rechte und Pflichten. Sie üben bei der KAIFU ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft als Mitglieder durch Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung aus.
Die Generalversammlung als oberstes Willensorgan findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie besteht zurzeit aus 84 Vertretern.
Die Vertreterversammlung beschließt über die in dem Genossenschaftsgesetz und nach Maßgabe der Satzung der Genossenschaft bezeichneten Angelegenheiten, insbesondere über die Änderung der Satzung, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Vertreterversammlung berät über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates.
Die Satzung der KAIFU
Die Satzung der KAIFU ist eine Art „Grundgesetz“ unserer Genossenschaft. Sie regelt den Aufbau und die Abläufe der Genossenschaft sowie die wichtigsten Aspekte des genossenschaftlichen Miteinanders. Grundlage der Satzung sind die Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, ergänzt um individuelle Bestimmungen der KAIFU.
Unsere Satzung finden Sie hier.