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Vermietungsgrundsätze

Wohnungen der KAIFU sind begehrt. Für die Vergabe der Wohnungen hat sich die KAIFU Vermietungsgrundsätze gegeben. Diese Kriterien lauten:

1.    Angemessene Belegung. Dies bedeutet: Die Zahl der Zimmer soll der Anzahl der einziehenden Personen plus einem weiteren Zimmer entsprechen.
       Für ein Ehepaar mit einem Kind würde dies also eine Wohnung von maximal vier Zimmern bedeuten.

2.    Dauer der Mitgliedschaft bei der KAIFU

3.    Soziale Gründe (Härtefälle, optimale Belegung und Bewohnerstruktur)

Die Vermietung erfolgt grundsätzlich an das Mitglied, das gemäß den Kriterien 1 und 2 an erster Stelle steht. Dabei setzen wir voraus, dass das Mitglied bereit ist, die Wohnung zum vorgegebenen Vertragsbeginn zu beziehen. Im Interesse aller Mitglieder wollen wir Leerstände vermeiden. Sollte diese Rangfolge aus sozialen Gründen (Kriterium 3) verändert werden, ist dies nur in Abstimmung mit dem Vorstand möglich. In begründeten Ausnahmefällen darf der Vorstand von diesen Vermietungsgrundsätzen abweichen. Diese Entscheidung muss schriftlich dokumentiert werden.

Die KAIFU vermietet nur an Mitglieder. Externe Interessenten kommen erst dann zum Zug, wenn Mitglieder kein Interesse an einer Wohnung zeigen. Solche Wohnungsangebote finden Sie auch hier auf der Homepage. Mit Vertragsabschluss wird der externe Interessent dann Mitglied. Wir nehmen derzeit auch nur auf diesem Weg neue Mitglieder auf, da eine hohe Zahl von Mitgliedern Wohnungen bei der KAIFU suchen. Die KAIFU vermietet nur an volljährige Personen. Beim Auswahlverfahren muss eine ausreichende Bonität nachgewiesen werden. An Wohngemeinschaften wird nicht vermietet. Wer eine öffentlich geförderte Wohnung mieten will, muss die jeweiligen Förderbedingungen erfüllen.

 

Wohnungswechsel Groß für Klein

Bedürfnisse ändern sich – auch beim Wohnen. Sie sind mit Ihrer Familie in eine große Wohnung gezogen und haben die zusätzlichen Quadratmeter jahrelang genutzt. Doch wenn die Kinder irgendwann ausziehen, ist die Wohnung oft zu groß. Andere Familien hingegen sind händeringend auf der Suche nach mehr Platz und zusätzlichen Zimmern – insbesondere da innerhalb der zentralen Stadtteile familiengerechte Wohnungen nur in begrenzter Anzahl verfügbar sind. Aber gerade in Metropolen wie Hamburg kosten kleinere Wohnungen oft genauso viel oder mehr als die größere Wohnung mit einem schon seit Jahrzehnten existierenden Dauernutzungsvertrag. Ein Umzug ist in diesem Fall für viele Mitglieder wirtschaftlich nicht lukrativ.
 
Die KAIFU möchte hier gerne helfen. Mitglieder, die sich verkleinern wollen, können vom Programm „Groß für Klein“ profitieren. Das Prinzip: Wer von einer familiengerechten Wohnung in begehrter Wohnlage in eine kleinere Wohnung ziehen will, kann sich mit der KAIFU in Verbindung setzen. Wir besprechen dann gerne mit Ihnen gemeinsam den weiteren Ablauf und prüfen, ob geeignete freie Wohnungen verfügbar sind.
 
Die neue Wohnung wird Ihnen renoviert übergeben und die KAIFU unterstützt Sie beim Umzug. Ist die neue Wohnung vergleichbar ausgestattet, übernehmen Sie die bisherige Grundnutzungsgebühr pro Quadratmeter mit in das neue Vertragsverhältnis.
 
Der Vorteil für KAIFU-Mitglieder liegt auf der Hand: Sie haben die Möglichkeit, eine kleinere Wohnung zu beziehen und monatlich Kosten zu sparen und die alte Wohnung wird frei für Familien, die sich vergrößern möchten.
 
Jeder geplante „Groß für Klein“-Wunsch wird individuell behandelt.
Sprechen Sie uns gerne an.